Hohe Mehrkosten, gestiegene Planungsunsicherheit

TKG-Novelle vom Bundestag beschlossen

Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes geht mit Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter, einer gestiegenen Planungsunsicherheit hinsichtlich des Glasfaserausbaus sowie einem zu erwartenden Mehraufwand für Immobilienverwalter einher.

Aus für langfristige Versorgungsaufträge

Mieter sind nach einer Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2024 dazu verpflichtet, ihren TV-Dienst in Einzelabrechnung zu abonnieren. „Große, langfristige Versorgungsverträge, die Vermieter bzw. Verwalter für ihre Mieter und Eigentümergemeinschaften vereinbaren konnten und die aufgrund dieses Sammelabos entsprechend günstiger waren, gehören damit der Vergangenheit an“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Dies gefährdet aufgrund der nicht mehr möglichen Planungssicherheit für Netzanbieter den gesamten Breitbandausbau.“

Großer Kritikpunkt: Streichung der Umlagefähigkeit

Ein besonders großer Kritikpunkt ist die nun folgende Mehrbelastung von Mietern, vor allem jenen mit geringem Einkommen. Denn künftig entfällt die Zurechnung der Kabelgebühren auf die Betriebskosten, weshalb diese nicht mehr durch das Wohngeld gedeckt werden. „Zudem handelt es sich um eine viel zu kurze Übergangsfrist“, kritisiert Meier. „Verträge für Millionen Haushalte müssen neu verhandelt und künftig einzeln abgerechnet werden. Dies wird aufgrund des gestiegenen Mehraufwands auch zu höheren Kosten für die Immobilienverwaltung führen.“

Die beschlossene Novellierung der TKG-Novelle in dieser Form hat viele Verlierer. Vom erklärten Ziel des schnellen Internets für alle ist sie damit vor allem aufgrund der negativen Folgen für einkommensschwache Mieter weit entfernt“, so Meier. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden (Stand bei Redaktionsschluss am 5. Mai 2021).

Verena Leonhardt - www.bvi-verwalter.de

Quelle: BVI-Magazin Ausgabe 03/2021

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