Tschüs Kabel-TV, hallo Glasfaser!

Am 30. Juni 2024 endet das Nebenkostenprivileg. Danach ist es untersagt, Mietern einer Immobilie den Kabelanschluss über die Betriebskosten in Rechnung zu stellen. Für die Mieter entfallen damit die Kabelanschlussgebühren. Sie haben die freie Wahl des Anbieters. Wie Immobilienverwalter Kabelchaos vermeiden, lesen Sie hier.

Wer einen modernen Fernseher in Betrieb nimmt, macht eine verblüffende Entdeckung: Das Gerät zeigt schon Fernsehprogramme, obwohl das Kabel noch gar nicht eingesteckt ist. Dass es zum Fernsehempfang kein Kabelfernsehen braucht, haben bereits Millionen Verbraucher festgestellt: Fernseher verbinden sich heute ruckzuck mit dem Internet und zeigen darüber Fernsehprogramme und Streaming-Angebote. Mit der Verbreitung solcher „Smart-TVs“ wuchs der Unmut, trotzdem über die Betriebskosten für den Kabelanschluss zu zahlen. Das ändert sich jetzt: Der Gesetzgeber hat zum 1. Juli 2024 die Umlage der Entgelte für das Kabelfernsehen untersagt (§ 2 Nr. 15 Betriebskostenverordnung). Damit werden nicht nur Verbraucherschutzvorschriften der EU umgesetzt. Denn das geltende Telekommunikationsgesetz (TKG) zielt unter anderem auch darauf ab, den Glasfaserausbau voranzutreiben: Durch die Datenübertragung per Lichtimpuls lässt sich auf Bandbreiten beschleunigen, die noch für Jahrzehnte das Maß aller Dinge sein werden. Für die Telekommunikationsanbieter rechnet sich diese Modernisierung jedoch oft nicht, solange die Bewohner der Gebäude an einen Kabelnetzbetreiber gebunden sind.

Viele Immobilienverwalter haben die Zeichen der Zeit erkannt und mit dem Kabelnetzbetreiber eine Umstellung der Abrechnung vom Sammelinkasso (oder: Mehrnutzervertrag, MNV) auf den freiwilligen Einzelnutzervertrag (ENV) vereinbart. Das hat auch Vorteile für den Kabelnetzbetreiber: Der Bewohner tritt aus der Anonymität des kollektiven Inkassos heraus und wird freiwillig zu einem Direktkunden. Das TKG sieht für laufende Gestattungsverträge mit dem Kabelnetzbetreiber ein Sonderkündigungsrecht vor (§ 230 Abs. 5 TKG), damit das Abrechnungsmodell rechtzeitig zum Stichtag geändert werden kann.

Sammelinkasso durch die Hintertür?

Damit sollten alle zufrieden sein. Doch hat die Praxis ihre Tücken: Die Umlage der TV-Entgelte hat den Kabelnetzbetreibern über Jahrzehnte sichere Umsätze beschert, aber nicht alle haben in die Modernisierung ihrer Hausverteilanlagen investiert, besonders kleine und mittelständische Netzbetreiber nicht. Viele haben ihre Netze inzwischen an einen der großen Anbieter abgestoßen, die sich damit ein Problem eingekauft haben: Entscheidet sich ein Bewohner gegen Kabelfernsehen, muss ein Techniker ins Haus oder sogar in die Wohnung, um den Anschluss zu deaktivieren. Das kostet Zeit, Geld und Personal.

Vermieter zur Kasse bitten?

Einzelne Kabelnetzbetreiber versuchen deswegen Hausverwaltungen zu überzeugen, TV über Sammelinkasso auf eigene Rechnung weiter zu betreiben. WEG-Verwalter können inzwischen ein Lied davon singen: Die Gemeinschaft möge beschließen, den Gestattungsvertrag unverändert weiterlaufen zu lassen. Vermieter sollen von Juli 2024 an die Kabelgebühren selbst zahlen, Bewohner müssten sich dann nicht umstellen. So bliebe alles beim Alten. Die Versuchung, diesen Vorschlag durchzuwinken, ist groß – kann sich jedoch als folgenschwerer Fehler erweisen. Denn für Glasfaseranbieter lohnt sich die Modernisierung der Immobilie nicht, solange die Bewohner wenig motiviert sind, auf den neuen Anschluss umzusteigen. Doch ohne Glasfaseranschluss werden Immobilien unattraktiver für Bewohner.

Zukunft wartet nicht auf die Eigentümerversammlung

Telekommunikationsanbieter machen ihre Ausbaupläne nicht nur von den Anmeldequoten der Immobilieneigentümer und -verwalter für den neuen Hausanschluss abhängig. Jetzt wird geplant und ausgebaut, denn der baulogistisch komplexe Glasfaserausbau kann nicht an jeder Immobilie Halt machen, um dort WEG-Beschlüsse abzuwarten. Verpasst die WEG den kostenlosen Anschluss, zieht der Bautrupp weiter. Ein nachträglicher Anschluss ist teuer – und kann Jahre dauern.

Der Gesetzgeber hat deshalb vorgesorgt: Telekommunikationsanbieter haben nach § 134 TKG ein Zugangsrecht zur Immobilie. Eigentümer und Verwalter können die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung einer Telekommunikationslinie auf dem Grundstück und den Anschluss der Gebäude an Glasfasernetze bis in den Keller nicht verbieten, wenn Grundstück und Gebäude nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Gleiches gilt für die WEG. Auch dürfen Vermieter den Glasfaserausbau bis in einzelne Wohnungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht verbieten, wenn der Mieter einen entsprechenden Produktauftrag erteilt (§ 145 Abs. 1 TKG). Durch die gesetzliche Vorfahrt für Glasfaser soll die zunehmend digitalisierte Gesellschaft nicht in Vernetzte und Abgehängte zerfallen – die Glasfaser soll ein „Anschluss für alle“ sein. Dennoch appellieren die Glasfaseranbieter, die Immobilien möglichst schon jetzt für den Anschluss anzumelden. Das erleichtert die Ausbauplanung, denn Objekte und Ansprechpartner sind bekannt. So kann zum Start des regionalen Ausbauprojekts die sogenannte „Auskundung“ stattfinden und gemeinsam der Weg der Faser ins Haus, die Montage des Hausanschlusspunktes und Leitungswege bis in die Wohnung ermittelt werden. Deswegen empfiehlt es sich, die WEG einen Vorratsbeschluss fassen zu lassen, der dem Verwalter auch für die Abstimmung der hausinternen Leitungsführung freie Hand gibt.

Augen auf bei Glasfaser: Was steckt wirklich drin?

In den meisten Fällen heißt der Glasfaseranbieter Telekom. Schließlich braucht sie das vorhandene Festnetz nur durch Glasfaser zu modernisieren. Dabei geht sie nicht allein vor, sondern setzt auf Kooperationen – mit mehr als 20 Partnern, darunter Stadtwerke und privatwirtschaftliche Netzbetreiber, arbeitet sie zusammen. Die Logik dahinter ist klar: Die Partner können von den Stärken des anderen profitieren, und Synergien entfalten ihr volles Potenzial. Der Partner baut ein hochwertiges Glasfasernetz, während die Telekom den aktiven Betrieb übernimmt. Durch einen Glasfaserausbau können die Bewohner Internet, Telefon und Fernsehen sowohl von der Telekom als auch von Wholesale-Partnern buchen. Diese Wholesale-Partner umfassen bundesweite Marken, aber auch kleinere, regionale Telekommunikationsanbieter. Die Kunden profitieren damit automatisch von einer hohen Anbietervielfalt. Verwalter sollten genau prüfen, mit wem sie den Glasfaserausbau durchführen. Denn auch bei der Glasfaser gilt: Die Wahl des richtigen Glasfaseranbieters beeinflusst die Zukunft der Immobilie.

Portrait Stefan Susbauer

STEFAN SUSBAUER
s.susbauer@susbauer.de

STEFAN SUSBAUER ist freier Autor und Berater im Bereich Medien und Kommunikation. Er gilt als Experte für Kabel- und Glasfasernetze.

Die TELEKOM investiert mehr als jeder andere in modernste 5G-Mobilfunkund Glasfasernetze, um die Teilhabe der Menschen und die Innovationskraft der Wirtschaft zu sichern. Indem die Telekom die seit Generationen vertrauten Festnetzleitungen und -anschlüsse in den Gebäuden mit Glasfaser erneuert, sichert sie Werte durch Kontinuität und Zufriedenheit im Haus für Internet, Telefon, TV und professionelle Anwendungen. wohnungswirtschaft.telekom.de

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