In der Rubrik „Aus- und Weiterbildung“ informieren wir Sie über die Weiterbildungslandschaft in der Immobilienwirtschaft. Dabei dreht es sich sowohl um Fortbildungen für bereits berufstätige Immobilienverwalter*innen als auch um Zusatzworkshops für Auszubildende – um ein qualifiziertes Berufsbild der Immobilienverwalter*innen zu erhalten.
Vom 1. Dezember 2023 an haben Eigentümer das Recht auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Wer noch nicht zertifiziert ist, sollte also spätestens jetzt einen Termin für die Prüfung bei seiner örtlichen IHK vereinbaren – und die Zeit bis dahin nutzen, um sich gründlich vorzubereiten. Damit Sie wissen, was Sie erwartet, informieren wir Sie an dieser Stelle seit dem vergangenen Jahr immer wieder über Form und Ablauf der Prüfung. Dieses Mal hat BVI-Weiterbildungsexperte Massimo Füllbeck eine Prüfungsteilnehmerin nach ihrer Erfahrung gefragt.
Die Prüfungen zum zertifizierten Verwalter (§ 26a WEG) sind in vollem Gang. Seit letztem Jahr kann die entsprechende Fachlektüre zur Vorbereitung der Prüfung käuflich erworben werden. Auch werden von den Weiterbildungsakademien sowie von den Industrie- und Handelskammern entsprechende Vorbereitungskurse angeboten. Doch wie sieht es mit dem Ablauf der mündlichen Prüfung aus?
Viele neue Dienstleister drängen auf den Markt und bieten Produkte an, die das Tagesgeschäft um ein Vielfaches erleichtern sollen, zum Beispiel Online-Portale oder Cloud-Computing. Sollte man jetzt also Programme lieber mieten und die Vorteile der Cloud nutzen statt Software zu kaufen und lokal zu installieren? Und wie steht es um die Datensicherheit?
In den vergangenen Wochen gab es verstärkt Anfragen zum Ablauf und zu den Inhalten der Prüfung zum zertifizierten Verwalter (§ 26a WEG). Auch wenn der Anspruch des Eigentümers auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters auf den 1. Dezember 2023 verschoben wurde, haben die ersten Industrie- und Handelskammern begonnen, Prüfungen anzubieten und durchzuführen. Deshalb ein kurzer Überblick über die zehn häufigsten an uns gerichteten Fragen:
In den vergangenen Ausgaben hatten wir wiederholt über den zertifizierten Verwalter berichtet. Bekanntlich wurde mit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (in Kraft seit 1. Dezember 2020) geregelt, dass jeder Wohnungseigentümer vom 1. Dezember 2022 an einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters hat.
Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden ist heutzutage eine besondere Herausforderung – längst haben wir einen Arbeitnehmermarkt. Auch die Anforderungen an die Branche sind spätestens seit der jüngsten Reform des WEG enorm gestiegen. Zudem wird die Attraktivität unseres Berufsbildes selten erkannt.
Qualifizierte Mitarbeiter sind der wesentliche Erfolgsfaktor, um die ständig wachsenden Anforderungen in der Immobilienwirtschaft zu bewältigen. Besondere Herausforderungen stellen dabei nicht nur die Qualifizierung, sondern auch die Gewinnung und Bindung von Kräften mit entsprechendem Potenzial dar.
Mit Schwung und Elan gehen BVI und die Hochschule für Angewandtes Management trotz Corona in das neue Semester – und das trotz massiver Einschränkungen im Präsenzbetrieb. Auch die ursprünglich vorgesehenen Präsentationen bei verschiedenen BVI-Veranstaltungen im Frühjahr und Sommer 2020 wurden ein Opfer der Pandemie.
Erfolgreiche Unternehmen brauchen begeisterte Mitarbeiter und Führungskräfte. Deswegen haben der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. und die HAM Hochschule für angewandtes Management drei Stipendien für einen Masterstudiengang mit dem Branchenfokus „Immobilienwirtschaft“ im Wert von jeweils fast 9.000 Euro ausgelobt.
80 Prozent der Bauunternehmen sehen laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag den Fachkräftemangel als größtes Risiko für wirtschaftlichen Erfolg. Auch Immobilienverwalter und Wohnungsunternehmen kämpfen um Mitarbeiter. Um die besten Köpfe für Ihr Unternehmen zu gewinnen, müssen Sie sich jetzt strategisch überlegen, wie Sie als Arbeitgeber attraktiv bleiben.