Technik & Bauen

Technischen Maßnahmen, die in Räumen und Gebäuden getroffen werden können, sind Gegenstand der Rubrik „Technik & Bauen“. Behandelt werden Standards und Innovationen bei der Gebäudeversorgung (z.B. Wärme, Strom, Wasser, Luft) und der Entsorgung aller Abfallprodukte (Abwasser, Müll), der Sicherheitstechnik sowie der Automatisierung von Arbeitsvorgängen in Gebäuden.

In einer Zeit, in der die Digitalisierung unseren Alltag prägt, entwickelt sich auch die Art und Weise, wie wir unsere Wohnhäuser sichern und deren Zugang kontrollieren, weiter. Moderne Gegensprechanlagen und Zutrittskontrollsysteme sind dabei ein zentraler Bestandteil dieser Entwicklung, da sie uns innovative Lösungen bieten, um den immer höheren Ansprüchen der Wohnungsbranche gerecht zu werden. Sie bieten zahlreiche Möglichkeiten und Vorteile, die die Türkommunikation revolutionieren – von erhöhter Sicherheit und verbessertem Komfort bis zu mehr Effizienz und Flexibilität.

Bestandsschutz ja oder nein?

Wenn es um die Frage geht, ob ein Aufzug modernisiert werden muss oder nicht, fällt immer wieder einmal der Satz: „Es gibt doch einen Bestandsschutz!“ Aber ist dem wirklich so?

Einblicke in ein oft heiß diskutiertes Thema

Es ist oft dieselbe Geschichte: Der Aufzug der verwalteten WEG ist in die Jahre gekommen. Der seit Langem offensichtliche Modernisierungsbedarf wurde aus Kostengründen immer wieder nach hinten geschoben. Jetzt macht die Anlage plötzlich gehäuft Ärger oder stellt ganz den Dienst ein. Um den Aufzug dann wieder zur Verfügung zu haben, steht oft eine langwierige und überteuerte Instandsetzung ins Haus, was man bei alten Aufzüge nicht selten als reines Geldverbrennen bezeichnen kann.

Für die Zukunft gut gerüstet

Die Bildung von Erhaltungsrücklagen gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und wird auch im Wohnungseigentumsgesetz empfohlen (§ 19 Abs. 2 Nr. 4). Aufgrund steigender Preise für Sanierungsmaßnahmen und des coronabedingten Sanierungsrückstaus stellt sich jedoch für Eigentümer und Immobilienverwalter die Frage, wie hoch die jährliche Einzahlung in die Rücklage sein sollte – und ob Anpassungen erforderlich sind.

Brandschutz

Bei einem Brand zu wissen, wo sich ein Ausweg befindet, kann Leben retten. Daher sehen die Bauvorschriften und Brandschutzverordnungen und -richtlinien für Wohnhäuser (zum Beispiel Mehrfamilienhäuser) und Arbeitsstätten vor, dass ein Fluchtweg vorhanden und als solcher bekannt sein muss.

Materialknappheit bei Baustoffen – Zeichen globaler Lieferströme

Eine paradoxe Situation: Die Auftragsbücher vieler Bauunternehmen sind gut gefüllt, und dennoch sind die konjunkturellen Aussichten am Bau eingetrübt. Nie zuvor hat es bei so vielen Baustoffen eine derart heftige Preisentwicklung gegeben. Zu dem massiven Anstieg der Preise kommen Lieferengpässe hinzu, die vor allem Holz, Kunststoffe und Stahl betreffen – alles Produkte, die für die Bauwirtschaft von größter Bedeutung sind.

Hybride Eigentümerversammlungen – Ein Erfahrungsbericht

Präsenzversammlungen in Zeiten von Corona? Nicht nur für Verwalter eine Herausforderung. Im Zuge der WEG-Novelle von 2020 eröffnete der Gesetzgeber Wohnungseigentümern innovative Möglichkeiten, ihre Rechte ganz oder teilweise in Eigentümerversammlungen digital auszuüben.

Telekommunikations-Modernisierungsgesetz hält neue Anforderungen bereit

Der Bundesrat hat am 07.05.2021 das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschlossen. Es wird zum 01.12.2021 in Kraft treten und beinhaltet nach einer Übergangszeit insbesondere eine Streichung der bisherigen Betriebskostenverordnung, auf deren Grundlage Netzbetreiber über einen Gestattungsvertrag mit dem Vermieter im Sammelinkasso Kabelgebühren über die Betriebskosten abrechnen. Für bestehende Verträge gilt ein Bestandsschutz bis zum 30.06.2024.

Interview mit Thomas J. Kollmann, Direktor Immobilienwirtschaft bei Vodafone Deutschland GmbH

Die Umlagefähigkeit von im Zusammenhang mit dem TV-Anschluss stehenden Betriebskosten endet für alle Anlagen, die vor dem 01.12.2021 errichtet wurden, am 30.06.2024. Für Anlagen, die erst nach dem 01.12.2021 errichtet werden, entfällt die Umlagefähigkeit nach der derzeitig beschlossenen Regelung schon ab dem 01.12.2021 vollständig, d. h. es dürfen noch nicht einmal die hierfür anfallenden Strom- oder Wartungsentgelte umgelegt werden. Lediglich für reine glasfaserbasierte Anlagen (FTTH) ist eine Umlage der Stromkosten sowie des sogenannte. Glasfaserbereitstellungsentgelts („Umlage 2.0“) auch über den 30.06.2024 hinaus möglich.