Urteile und Gesetze zum Mietrecht und WEG-Recht sind häufigen Änderungen unterworfen, über die ein Verwalter auf dem Laufenden bleiben sollte, um Haftungsschäden zu vermeiden. Damit Sie Ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können, werden Sie in der Rubrik „WEG- und Mietrecht“ über die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung informiert.
Die Absicherung gegen existenzbedrohende Gefahren und Risiken ist seit jeher wichtiger Bestandteil des innerbetrieblichen Risikomanagements. Doch wie stellt sich die Risikolage im Tagesgeschäft konkret dar?
Seit dem 1. Dezember 2020 hat im Grundsatz jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass ihr oder ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug gestattet wird. Der (kurzfristig ausgeschöpfte) Topf für die Förderung privater Wallboxen über die KfW wurde um 300 Mio. Euro aufgefüllt. Die Schaffung von E-Ladestationen gehört damit weiterhin zu den heißesten Themen im WEG-Recht.
Durch die WEG-Reform hat sich die Rolle des Verwalters in Gerichtsverfahren verändert, der Beitrag erläutert dies unter besonderer Berücksichtigung von bereits vor dem 1. Dezember 2020 anhängigen Verfahren.
Wenn es um die Einhaltung von Sicherheitsstandards in Gewerbeimmobilien geht, schieben Mietende häufig die Verantwortung auf Vermietende. Wer jedoch wann für die Sicherheit verantwortlich ist, weiß Heinz Dohrmann von der Figo GmbH. Er klärt über mögliche Probleme bei der Umgestaltung von Gewerbeflächen auf.
Problematisch ist der Umstand, dass das WEMoG zwar für das Prozessrecht eine Übergangs-vorschrift aufweist, für das materielle Recht aber nicht. Aus den weitreichenden Änderungen des WEMoG ergeben sich eine Vielzahl von Zweifelsfragen, denen hier nachgegangen werden soll.
Mit seiner am 15. April 2021 veröffentlichten Entscheidung vom 25. März 2021 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln) für nichtig erklärt, weil dem Land dafür die Gesetzgebungskompetenz fehlt (2 BvF 1/20, u.a.).
Eines der gesetzgeberischen Ziele der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes war es, den Wohnungseigentümern durch eine Erleichterung der Beschlussfassung über bauliche Veränderungen auch die Schaffung der Barrierefreiheit zu ermöglichen.
Waren es im Wohnungseigentum bisher Geruchsbelästigungen, z.B. durch das sommerliche Grillen mit Holzkohle, die zu Streit unter den benachbarten Eigentümern führten, kommt jetzt der im Teileigentum gezielt erzeugte Nikotingeruch speziell in Raucherkneipen dazu.
Betroffene Miteigentümer erwarten etwa vom Nutzer des Teileigentums, dass dieser geeignete Maßnahmen gegen das Eindringen von Zigarettenrauch in die Wohnungen ergreifen möge. Zu Recht?
Es ist im Interesse vieler Vermieter, Ansprüche aus dem Mietverhältnis durch eine Mietsicherheit oder Mietkaution abzusichern. Dieser Beitrag beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema „Vereinbarung einer Mietsicherheit im Wohnraummietverhältnis“.
Die WEG-Reform bringt viele Neuerungen mit sich, so auch bei der Frage, wer Unterlassungs- und/ oder Beseitigungsansprüche bei zweckwidriger Nutzung oder ungenehmigter baulicher Veränderung sowie sonstiger Störungen des gemeinschaftlichen Eigentums geltend machen kann.